Rechtebehandlung für untergeordnete Seiten

Vererben von Rechten

Sobald einer Seite Rechte zugewiesen wurden, gelten diese ausschließlich für die Seite selbst, d.h. sie werden nicht für alle Unterseiten automatisch vererbt (lediglich beim Erstellen von neuen Unterseiten werden einmalig die Rechte der Elternseite übernommen).

Um Rechte auf Unterseiten (beliebiger Tiefe) zu vererben, begeben Sie sich auf den "Rechte"-Reiter einer Seite. Im unteren Bereich finden Sie den entsprechenden Button "Untergeordnete Seiten bearbeiten", welcher ein weiteres Popup-Fenster öffnet:

rechte

Markieren Sie über die Checkboxen (im linken Bereich) welche Rechte für alle Unterseiten übernommen / vererbt werden sollen. Die jeweils sichtbare Rechte-Einstellung wird über den Button "Rechte auf untergeordnete Seiten anwenden" anschließend auf sämtliche Unterseiten übernommen.

Eine Meldung zeigt, wie viele Seiten von der Änderung betroffen waren.

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Sobald über diese Methode von der Startseite aus Rechte vererbt werden, werden ALLE darunter befindenden Seiten (= der komplette Aufritt) angepasst.