Die Barrierefreiheit nach BITV 2.0 erreicht immer mehr Bereiche im Web.
Spätestens mit der EU-Richtlinie 2016/2102 sind öffentliche Einrichtungen verpflichtet Barrierefreie Webseiten zur Verfügung zu stellen.
Weitere Informationen finden Sie auch bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit und der dortigen FAQ.
In wie weit die Regelung für Sie greift und in wie weit verpflichtend Sie sind Barrierefreie Angebote zur Verfügung zu stellen, finden Sie in den jeweiligen Verordnungen Ihres Landes unter anderem im Behindertengleichstellungsgestezt oder in den Gesetzten zur "elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik".
In der Regel müssen die Vorgaben der BITV 2.0 eingehalten werden.
Diese umfasst seit März 2021 91 Prüfschritte.
In den nachfolgenden Seiten finden Sie best-Practice Lösungen die bei anderen Kunden oder im EGOCMS umgesetzt wurden.
5.2 Aktivierung von Barrierefreiheitsfunktionen
9.1.1.1a Alternativtexte für Bedienelemente
9.1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte
9.1.1.1c Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken
9.1.2.1 Alternativen für Audiodateien und stumme Videos
9.1.2.2 Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln
9.1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften
9.1.3.1b HTML-Strukturelemente für Listen
9.1.3.1c HTML-Strukturelemente für Zitate
9.1.3.1e Datentabellen richtig aufgebaut
9.1.3.1h Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar
Externe Links barrierefrei hervorheben