Redakteure teilen Inhalte

Sie können ausgewählte Inhalte auf sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter teilen. Wechseln Sie für die einmalige Einrichtung auf den Reiter Soziale Netzwerke in der Administration eines Mandanten.

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Damit Sie Inhalte einer Seite auf einem sozialen Netzwerk teilen können, müssen Sie den Zugriff zunächst genehmigen. Die Genehmigung muss nur einmal erfolgen. Sollten Sie im späteren Verlauf der Nutzung Probleme mit dem Teilen von Inhalten haben, versuchen Sie den Zugriff erneut zu genehmigen. Das kann notwendig sein, wenn sich die vom Zugriff benötigten Berechtigungen ändern oder der Zugriff vom verknüpften Konto verweigert wird.

Wählen Sie dann die Seitentypen aus, dessen Inhalte geteilt werden dürfen. Diese Seitentypen erhalten in der Toolbar einer Seite den Button Teilen.

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Bevor Sie den Inhalt teilen, können Sie, je nach sozialem Netzwerk, unterschiedliche Einstellungen vornehmen, wie z.B. Inhalt nachbearbeiten, ein anderes Bild auswählen oder gar abwählen oder das Datum der Veröffentlichung festlegen.

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Standardmäßig wird das erste Bild im Inhalt automatisch ausgewählt.

Sobald Sie einen Inhalt geteilt haben, wird dieser Seite für den entsprechenden Menüpunkt ein Icon zugewiesen, über dass Sie jederzeit erkennen können, dass hier der Inhalt bereits geteilt wurde. Weitere Informationen dazu erhalten Sie aber auch wenn Sie den Inhalt erneut teilen möchten.

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Einen bereits geteilten Inhalt können Sie sich jederzeit im sozialen Netzwerk direkt ansehen oder über das EGOCMS löschen.

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Wenn Sie Inhalte über einen Server teilen möchten, welcher außerhalb Ihres Netzwerks nicht erreichbar ist (z.B. Redaktionsserver), können Sie in der Administration für Verwendeter Host einen Host eintragen, welcher für die geteilten URLs verwendet wird. So können Sie z.B. über den Redaktionsserver Inhalte teilen, die auf den Liveserver verlinken.

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Wenn Ihr Server bereits Ihr Produktivserver ist, ist kein verwendeter Host notwendig. Der automatisch verwendete Host wird Ihnen im Eingabefeld angezeigt.

Folgende Besonderheiten gilt es bei den unterstützten sozialen Netzwerken zu beachten.

Facebook

Melden Sie sich für die Genehmigung als ein Benutzer an, der für die vorgesehene Seite, in dessen Chronik Sie Inhalte teilen möchten, die Administrator Rolle besitzt. Nach der Authentifizierung wählen Sie die entsprechende Seite aus.

Sie können das Datum der Veröffentlichung festlegen. Standardmäßig geschieht dies sofort. Wenn Sie ein Datum in der Vergangenheit wählen, erscheint Ihr geteilter Inhalt mit diesem Datum in der Chronik Ihrer Facebook Seite. Ist das Datum in der Zukunft, wird der geteilte Inhalt erst zu diesem Zeitpunkt in der Chronik sichtbar.

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Die in der Chronik Ihrer Facebook Seite geteilten Inhalte werden als diese Facebook Seite selbst geteilt und nicht als Ihr persönlicher Facebook Benutzer.

Twitter

Melden Sie sich für die Genehmigung als der Benutzer an, in dessen Timeline Inhalte (Tweets) geschrieben werden sollen.

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Bitte beachten Sie, dass Twitter eine maximal erlaubte Zeichenanzahl vorgibt (z.B. 280). Das EGOCMS zieht davon einige Zeichen ab, da dem geteilten Inhalt automatisch ein Link zur Seite angehängt wird.