Verlinkung erlauben

Standardmäßig können nur Seiten verlinkt oder Dateien eingebunden werden, für die der aktuelle Benutzer das Recht "Ansicht", "Bearbeiten" oder "Untermenüpunkte anlegen" besitzt.

Für Multimedia Mandanten kann stattdessen die Option "Verlinkung erlauben" aktiviert werden. Ist diese Option akiv, gibt es auf dem Reiter "Rechte" für Multimedia Seiten ein neues Recht "Verlinkung erlauben". Dieses Recht wird fortan nur noch für Verlinkungen in diesen Mandanten verwendet.